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Die galvanische Vergoldung von Zahnprothesen ist ein Arbeitsgang zur Herstellung einer Sonderanfertigung.
Sonderanfertigungen sind definiert in Anhang VIII-Abschnitt 2 und unterliegen nach Artikel 17 (1) der Richtlinie 93/42/EWG nicht der CE-Kennzeichnung.
Diese Sonderanfertigungen sind Medizinprodukte, die nach schriftlicher Verordnung eines entsprechenden qualifizierten Arztes nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt werden (Dentallabor) und die zur ausschliesslichen Anwendung bei einem namentlich genannten Patienten bestimmt sind.
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